Nicht mit uns

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Eine Stellungahme zum Thema “Deutschland. Nation. Heimat und Popmusik” von Blumfeld: Wer aber meint, Blumfeld als Vordenker für seine Anbiederung an ein deutschtümelndes ( Massen- ) Publikum missbrauchen bzw. denunzieren zu können, dem sei mit dieser Mitteilung noch mal ausdrücklich erklärt, dass wir für derartigen Populismus und Vaterlandsliebe jedweder Art nach wie vor nicht zur Verfügung stehen. Der Pop-Schwapp der letzten Zeit ist aber auch nicht zum Aushalten. Eine perfekte Welle im Deutschpop-Abverkauf. Larifari mit Gitarren. Juli - Perfekte Welle (…) Das…

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Gerichtsphilosophie

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Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das heißt aber nicht, dass er zu den klügsten Einrichtungen der Bundesrepublik gehört. Gestern flatterte mir die neueste Ausgabe der Zeitschrift “Bürgerrechte & Polizei” ins Haus. Thema: Geheimdienste im Aufwind. Wie jedes mal so auch gestern und heute eine gute Lektüre. In einem Artikel von Martin Stange geht es um “Proteste gegen den Irak-Krieg und der Nötigungsparagraf”. So hatte, wird da erwähnt, das Bundesverfassungsgericht am 10.1.1995 den Beschluss gefasst, “dass der Gewaltbegriff des § 240 StGB nicht auf gewaltfreie Sitzblockaden, die durch rein körperliche Anwesenheit von Personen gebildet werden, angewendet werden dürfe. Das scheint den Bundesgerichtshof herzlich wenig zu interessieren. Er erfand die sogenannte ”Zweite-Reihe-Rechtssprechung“. Und die geht, bezogen auf die Blockaden in Frankfurt, so (ist Gerichtsphilosophie, also nicht wundern):
Der Sitzblockierer halte nur das erste Auto rein psychisch, also ohne Gewalt, auf. Er instrumentalisiere dieses Auto jedoch zur materiellen Blockade für die nachfolgenden Fahrzeuge, die dann durch die ersten Autos physisch, also mit Gewalt, aufgehalten würden.

Quelle: Martin Singe, In der zweiten Reihe. Proteste gegen den Irak-Krieg und der Nötigungsparagraf, in: Bürgerrechte & Polizei / CILIP 78 (2/2004), 74
Nicht alle Amtsrichter folgen dieser Logik, sondern machen etwas sinnvolleres. Singe erwähnt den Amtsrichter Rupp, der, von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafbefehle gar nicht erst unterzeichnete. Das Landgericht zwang ihn allerdings zu einer Hauptverhandlung.
Am 14. Juni ließ Rupp also gegen vier Angeklagte verhandeln. Dabei erteilte er der Staatsanwaltschaft eine schwere Rüge: Sie benutze das Ordnungswidrigkeitenrecht, um eine Hauptverhandlung zu erzwingen. Den Vorwurf der Nötigung, an dem die Anklage unverdrossen festhielt, nahm Rupp unter Hinweis auf das BVerG-Urteil von 1995 auseinander. Er verurteilte die Angeklagten schließlich zu einem Bußgeld von 5 Euro pro Person wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.

Quelle: a.a.O., S. 76
Die Staatsanwwaltschaft hält an der Rechtssprechung des BGH unverändert fest, schreibt Singe, und will gegen jeden Freispruch in Berufung gehen. Das soll man mal verstehen. So kann man auch Steuergelder verschwenden auf Kosten a) der Bürger und b) der Bearbeitung anderer, vielleicht drängenderer Fälle.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fällt aber auch unangenehm auf. In der zusammengestellten Chronologie in ”Bürgerrechte & Polizei” wird ein Urteil vom 16.6. erwähnt:
Kein Abschiebeschutz für Mutter eines Kleinkindes: Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Falle einer 33-jährigen Nigerianerin, dass das Schutzbedürfnis eines Kleinkindes die Mutter nicht vor Abschiebung bewahrt. (Az: 1 C 27.03) Quelle: a.a.O., S. 97
Der genaue Wortlaut der Entscheidung ist leider nicht dokumentiert auf der Internetseite des Bundesverwaltungsgerichts.

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Gerichtsphilosophie

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Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das heißt aber nicht, dass er zu den klügsten Einrichtungen der Bundesrepublik gehört. Gestern flatterte mir die neueste Ausgabe der Zeitschrift “Bürgerrechte & Polizei” ins Haus. Thema: Geheimdienste im Aufwind. Wie jedes mal so auch gestern und heute eine gute Lektüre. In einem Artikel von Martin Stange geht es um “Proteste gegen den Irak-Krieg und der Nötigungsparagraf”. So hatte, wird da erwähnt, das Bundesverfassungsgericht am 10.1.1995 den…

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Panik beim NDR

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Der Programmdirektor Hörfunk des NDR, Gernot Romann, hat sich zu den Veränderungen bei Radio 3 respektive NDR KULTUR im Klassikclub Magazin geäußert. Den Startpassus habe ich schon zerlegt. Interessant ist aber auch seine Einlassung zum Reichweitenverlust in den Jahren 2001/2002.Vor rund drei Jahren sahen sich Programmverantwortliche und Programmmacher von NDR Kultur (damals Radio 3) mit alarmierenden und bis dato nie da gewesenen Einbußen von Reichweite konfrontiert. Der dramatische Hörerverlust in Hamburg von 3,0 Prozent Hörer gestern im Jahre 2001 auf 0,7 Prozent…

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Panik beim NDR – Reichweitenverluste

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Der Programmdirektor Hörfunk des NDR, Gernot Romann, hat sich zu den Veränderungen bei Radio 3 respektive NDR KULTUR im Klassikclub Magazin geäußert. Den Startpassus habe ich schon zerlegt. Interessant ist aber auch seine Einlassung zum Reichweitenverlust in den Jahren 2001/2002. Vor rund drei Jahren sahen sich Programmverantwortliche und Programmmacher von NDR Kultur (damals Radio 3) mit alarmierenden und bis dato nie da gewesenen Einbußen von Reichweite konfrontiert. Der dramatische Hörerverlust in Hamburg von 3,0 Prozent Hörer gestern im Jahre 2001 auf 0,7…

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Gernot Romann für mehr Auswahl im Rundfunk

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“Wir nehmen die Wünsche der Hörer ernst und die waren eindeutig: Sie wollen mehr Auswahl”, so NDR Programmdirektor Gernot Romann. Und man kann es nachlesen online bei satzundkabel. Er meinte damit NDR2. Statt der aktuellen Hits spiele man dann eben noch die Hits der 80er und 90er Jahre. Kommt einem das nicht etwas bekannt vor? Privatsender, die genau so werben? Das also darf man dann unter Auswahl verstehen. Ich kann zwischen mindestens zwei Sendern wählen, die im Wesentlichen das Gleiche spielen. Wir…

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Gernot Romann: ein “Prophet der Toleranz”?

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O-Ton Gernot Romann, NDR Programmdirektor Hörfunk: “Leider hat Gotthold Ephraim Lessing keine Konjunktur. Der Prophet der Toleranz passt nicht ins Schema enger Glaubensbekenntnisse, ist den Geschmackspolizisten unserer Tage suspekt. Auch im Radio gilt: Was nicht den Vorstellungen einer sich als Elite begreifenden Minderheit entspricht, wird erbarmungslos bekämpft - bis hin zur persönlichen Verunglimpfung von Programmmachern und Programmverantwortlichen, ganz so, als gäbe es keine Rundfunkfreiheit, als wäre diese Freiheit eine Angelegenheit von einigen Dutzend selbsternannten Kultur-Ajatollahs.” Quelle: Initiativkreis Das GANZE Werk: aktuellDas ist…

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Schön, gut, radikal: Trikont – Nachbetrachtung – taktlos # 80

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Denis Riegger und Hans SöllnerGestern war taktlos zu Gast beim Giesinger Plattenlabel “Trikont”. Die verlegen wirklich gute, schöne und radikale Musik. Mein erstes Trikont-Produkt war 1984 “Mit gelben Birnen” vom “Ersten sogenannten linksradikalen Blasorchester”, erstanden in einem Plattenladen in Braunschweig (der auch gut mit Albert Ayler bestückt war), unmittelbar nachdem man mich durch die zweite sogenannte Gewissenprüfung zur Verweigerung des Dienstes an der Waffe rauschen ließ. Trikont waren okay. Nun, nach 20 Jahren in den Kontakt der Macher zu kommen, hätte schön, gut und radikal sein können.

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[Ironie] Gernot Romann für mehr Auswahl im Rundfunk

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“Wir nehmen die Wünsche der Hörer ernst und die waren eindeutig: Sie wollen mehr Auswahl”, so NDR Programmdirektor Gernot Romann. Und man kann es nachlesen online bei satzundkabel. Er meinte damit NDR2. Statt der aktuellen Hits spiele man dann eben noch die Hits der 80er und 90er Jahre. Kommt einem das nicht etwas bekannt vor? Privatsender, die genau so werben? Das also darf man dann unter Auswahl verstehen. Ich kann zwischen mindestens zwei Sendern wählen, die im Wesentlichen das Gleiche spielen. Wir…

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Gernot Romann: ein „Prophet der Toleranz“?

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O-Ton Gernot Romann, NDR Programmdirektor Hörfunk: “Leider hat Gotthold Ephraim Lessing keine Konjunktur. Der Prophet der Toleranz passt nicht ins Schema enger Glaubensbekenntnisse, ist den Geschmackspolizisten unserer Tage suspekt. Auch im Radio gilt: Was nicht den Vorstellungen einer sich als Elite begreifenden Minderheit entspricht, wird erbarmungslos bekämpft - bis hin zur persönlichen Verunglimpfung von Programmmachern und Programmverantwortlichen, ganz so, als gäbe es keine Rundfunkfreiheit, als wäre diese Freiheit eine Angelegenheit von einigen Dutzend selbsternannten Kultur-Ajatollahs.” Quelle: Initiativkreis Das GANZE Werk: aktuell Das…

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